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Ihre Hausverwaltung
Die Betreuung von Immobilien ist ein Dienstleistungsbereich mit sehr vielen
unterschiedlichen Anforderungen und Aufgaben, die wir entweder mit eigenem
Personal oder durch die Beauftragung ent-sprechender Spezialisten erfüllen.
Es kann sich um die Gartenpflege handeln, um die Durchführung von Modernisierung
und Instandhaltungsmaßnahmen, um die Übergabe von Schlüsseln an Mieter der
Immobilie, die Beauftragung von Handwerkern usw. Weitere Dienstleistungen,
welche wir noch nicht im Programm haben, nehmen wir auf Kundenwunsch gerne
mit auf.
Verwaltung von Eigentümergemeinschaften (WEG-Verwaltungen)
Auch unsere WEG-Verwaltung ist von dem Grundsatz geprägt, dass eine Immobilie
nicht zu verwah-ren ist, sondern ständig auf die Bedürfnisse der Investoren
und Nutzer angepasst werden sollte. Die-sem Grundsatz folgend versuchen
wir alle Entscheidungswege kurz zu halten und prompt zu reagie-ren. Wir
verwalten Eigentümergemeinschaften nach dem deutschen Wohnungseigentumsgesetz.
Wichtigstes Kriterium ist die Kosteneinsparung durch effiziente Verwaltung
und die solide Erhaltung der zu verwaltenden Immobilie. Für die buchhalterische
Bearbeitung sämtlicher Zahlungsströme bedienen wir uns der qualifizierten
Hausverwaltungs-Software „WinCasa“, welche außerdem alle notwendigen treuhänderischen
Sicher-heiten für die ordnungsgemäße Trennung der Finanzströme und Abrechnung
der für unseren Auf-traggeber vereinnahmten und abzurechnenden Geldmittel
erfüllt, sowie für eine entsprechende Transparenz der Zahlungsvorgänge sorgt.
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Leistungsumfang der WEG-Verwaltung
Die Verwaltertätigkeit richtet sich im Allgemeinen nach den §§ 20 ff des
Wohnungseigentumsgesetz. Besonderen nach den zusätzlich vereinbarten Leistungen
(gem. Angebot), der Teilungserklärung, der Gemeinschaftsordnung und ferner
den gefassten Beschlüssen sowie dem Verwaltervertrag.
Grundleistungen
Zu den Grundleistungen der Verwaltung gehören insbesondere die unabdingbaren,
in § 27 Absatz 1 und 2 WEG aufgeführten gesetzlichen Aufgaben. Die Grundleistungen
sichern der Eigentümerge-meinschaft eine sach- und fachgerechte Verwaltung
über das Gemeinschaftseigentum.
Wirtschaftplan
Erstellung eines Wirtschaftsplanes je Wirtschaftsjahr einschließlich ausgewiesener
Verteilungs-schlüssel je Kosten- und Einnahmeart, in Form eines Gesamt-
/Einzelwirtschaftsplanes gem. § 28 WEG je Einheit.
Jahresabrechnung
Erstellen einer jährlichen Abrechnung über die tatsächlichen Einnahmen und
Ausgaben im Vertragszeitraum als Gesamt- und Einzelabrechnung je Sonder-/
Teileigentum.
Status: Der Status enthält die Angaben über Einnahmen, Ausgaben, Forderungen
und Verbindlichkeiten gegenüber Eigentümern und Dritten sowie die Kontostände.
Einsichtnahme in Abrechnungsunterlagen: Sämtliche Unterlagen und Belege
stehen allen Wohnungseigentümern zur Einsichtnahme während der Bürozeiten
– nach vorheriger Terminvereinbarung – zur Verfügung.
Eigentümerversammlungen
Durchführung von Wohnungseigentümerversammlungen mit dazu notwendigen Vorbereitungsarbeiten
zu einem abgestimmten Zeitpunkt, auch an Wochenenden. Sofern die Versammlung
nichts anderes beschließt, führt der Verwalter den Vorsitz der Versammlung
und sorgt für eine ordnungsgemäße Niederschrift der Beschlüsse.
Hausordnung
Die Verwaltung sorgt für die Durchführung der beschlossenen Haus-/ Nutzungsordnungen.
Schriftlich gemeldete Verstöße gegen die Haus-/ Nutzungsordnungen mahnt
die Verwaltung bei dem für die Störung verantwortlichen Eigentümer mündlich
oder schriftlich unter Angabe des Namens des Be-schwerdeführers ab. Die
nächste Eigentümerversammlung wird unterrichtet, wenn die Abmahnung ohne
Erfolg blieb.
Controlling
Betreuung, Überwachung und Pflege aller Vertragsverhältnisse zwischen der
Eigentümergemeinschaft und Dritten (u.a. Behörden, Lieferanten, Handwerker,
Banken, Versicherungen).
Geldverwaltung
Errichtung, Unterhaltung und Führung von auf den Namen der Gemeinschaft
lautenden Bank-/ Girokonten nebst Instandhaltungskonto sowie Kautions- und/oder
sonstiger Rücklagenkonten.
Verwaltung von Forderungen und Verbindlichkeiten
Rechnerische und sachliche Prüfung aller fakturierten Geschäftsvorgänge
nebst Anweisung/ Bezah-lung. Einrichten einer übersichtlichen, kaufmännisch
ordnungsgemäß zu führenden Buchführung im Vertragszeitraum, getrennt für
jede Eigentümergemeinschaft, insbesondere:
Hausgeldkonten je Sonder-/ Teileigentum;
Einnahmekonten für Erträge;
Ausgabekonten je Kostenart (ohne Ausweis der Mehrwertsteuer);
Rücklagekonten einschließlich Anlage der Mittel;
Konten für Mitarbeiter der Gemeinschaft (ohne Steuerberatungsleistung);
Verrechnungskonten für Versicherungsschäden am gemeinschaftlichen Eigentum
bis zur Erstattung der verauslagten Beträge;
Buchen der Bankbewegungen für die Hausgeldzahlungen und Abrechnungsergebnisse;
Überwachen der pünktlichen Hausgeldzahlung;
Veranlassung der jährlichen Ablesung der Verbrauchswerte;
Melden der Gesamtheizkosten an das von der Gemeinschaft beauftragte Service-Unternehmen,
Ein-buchen der von diesem Unternehmen errechneten Einzelkosten je Sonder-/Teileigentum
in die Ein-zelJahresabrechnung.
Technische Kontrollen am Gemeinschaftseigentum
Anwesenheit vor Ort
Zur Werterhaltung und um entstehende Schäden frühzeitig zu erkennen, erfolgt
eine technische Überprüfung des Gemeinschaftseigentums durch jährliche Begehung
der Wohnanlage nebst mo-natlichen Zwischenprüfungen und vierteljährlichen
Ortsterminen mit dem Beirat (auf Wunsch).
Fachleute
Bestellung von Fachleuten auf Wunsch und Kosten der Gemeinschaft, sofern
beschlossen.
Bauwesen und Auftragsvergabe
Empfehlung :
Erarbeitung von Empfehlungen bei der Auswahl der technischen Lösungen, Durchführung
von Preisverhandlungen, Vergabe von Aufträgen für das Gemeinschaftseigentum.
Klärung :
Klärung der Zuständigkeiten bei Schäden am Sonder-/Gemeinschaftseigentum.
Schadensminderung :
Empfehlungen an die Wohnungseigentümer zur Schadensprävention, -minderung
sowie –beseitigung.
Disposition :
Erstellen der schriftlichen Aufträge im Namen und für Rechnung der Eigentümergemeinschaft
bis zu einer Höhe von 5.000,00 € als Geschäft der laufenden Verwaltung zu
Lasten der Instandhaltungsrück-stellung, sofern nichts anderes beschlossen
ist.
Vertragswesen / Auftragsverwaltung :
- Auslösen von Reparaturen
- Erstellung von Bauverträgen
- Qualitative und quantitative Bauüberwachung
- Aufmass und Rechnungskontrolle
- Prüfung der vertraglich geschuldeten Leistungen gem. VOB / DIN / VOL /
Herstellerbedingungen
- Verwaltung der Bauabzugssteuer / Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen
Finanzamt. Überwachung Terminüberwachung bei Angeboten, Aufträgen, Ausführungen,
Zwischen-/Schlussrechnungen sowie Teil-/Gesamtabnahmen.
Instandhaltung – Sofortmaßnahmen
Veranlassen von Sofortmaßnahmen in dringenden Fällen wie Rohrbruch-, Brand-,
Sturm oder Elementarschäden, gem. § 27 Abs. 1 Ziffer 3 WEG. Bei Versicherungsschäden:
Schadensmeldung an die Versicherung bei versicherten Schäden am Gemeinschaftseigentum.
Schlüsselbestellungen
Veranlassen der Ausgabe von Schlüsseln und Schließzylindern aus der Sicherheits-Schließanlage
für das Sonder-/Teil-/Gemeinschaftseigentum.
Technische Überwachung – Sicherheitseinrichtungen
Veranlassung der Prüfung und Wartung von Sicherheitseinrichtungen durch
Handwerker, Sachver-ständige und Wahrnehmung der Prüfungstermine u.a. mit
den Technischen Überwachungsvereinen (TÜV/DEKRA etc.), hier u.a.
Heizungsanlagen sowie der Klimatechnik
Aufzugsanlagen
Blitzschutzanlagen
Lüftungsanlagen sowie CO²-Anlagen (z. B. in Tiefgaragen),
Notbeleuchtungen,
Toren und sonstigen elektrischen Schließanlagen,
Brandschutzeinrichtungen, Feuerwehrzufahrten, Rettungswegen, Funktions-/Druckprüfungen
von Löschanlagen und -behältern, Brandschutztüren, Rauchabzugsanlagen
Terminvereinbarung und Abrechnung mit den Beteiligten.
Selbstverständliches - Administrative Leistungen
Telefon- und Schriftverkehr mit den Wohnungseigentümern, Behörden, Handwerkern
und Dritten für gemeinschaftliche Belange, soweit sie von der Verwaltung
im Rahmen der aufgeführten Leistungen veranlasst wurden.
Eigentümerwechsel - Änderung von Eigentumsverhältnissen
Durchführung aller erforderlichen Arbeiten im Rahmen des Eigentümerwechselvorganges
(u.a. Information des Erwerbers, Ändern der Stammdaten, Auskünfte/Einsicht
in die Unterlagen, Versicherungsmitteilung, Grundbuchanfragen etc.).
Sonstiges – Gerichtsverfahren
Bearbeitung und Durchführung von Rechtsstreitigkeiten / Gerichtsverfahren
wie z. B. Hausgeldklagen, Beschlussanfechtungen. Über Vorgang und Status
werden (außer bei Hausgeldklagen) die Eigentümer durch Rundschreiben informiert.
Sonstiges - Zwangsverwaltung & Zwangsversteigerung
Bearbeitung und Information der Eigentümer, Überwachung, ggf. Teilnahme
an den Versteigerungs-/Verteilungsterminen zur Interessenwahrung der Eigentümergemeinschaft.
Mietenverwaltung
Die Vermietung von Häusern oder Wohnungen ist ein wesentlicher Bestandteil
unserer Dienstleistungen, die wir Immobilieneigentümern anbieten. In diesem
Zusammenhang übernehmen wir die Auswahl der Mieter, die Übergabe des jeweiligen
Mietobjektes an den Mieter, die Erstellung des Mietvertrages, die Überwachung
der Durchführung des Mietvertrages, die Erstellung von Heiz- und Nebenkostenabrechnungen,
die Übernahme von Mietenverwaltungen für einzelne Immobilien oder ganze
Mehrfamilienhäuser in Berlin.
Zusätzliche Beratungsleistungen, wie zum Beispiel steuerliche Optimierung
von Bestands- oder Kaufimmobilien, Ersteigerungen, Bauschäden, Modernisierungs-management,
Wertermittlungen, Kauf oder Verkauf von Immobilien in oder aus dem Immobilien-portfolio,
Finanzierungen, Liquiditäts- und Rentabilitätsanalysen.
Aufgabenstellung in der Mietenverwaltung
- Auswahl der Mieter oder Nutzer in Absprache mit dem Eigentümer
- Mietpreisberechnung und Festsetzung der Miethöhe entsprechend den gesetzlichen
Bestimmungen
- Durchführung des Mietinkassos einschließlich Nebenkosten, des Mahnwesens
sowie evtl. notwendig werdender Mietstreitigkeiten
- Abschluss der Mietverträge
- Abnahme und Übergabe der Mietsache mit Protokollen
- Führung, Abrechnung und Abwicklung der Kautionskonten
- Führung von Mieterakten
- Mitteilung von Mietvertragskündigungen und Räumungsterminen an den Eigentümer
- Ausübung des Kündigungsrechtes in Abstimmung mit dem Eigentümer
- Überwachung der Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen im Mietverhältnis
- Rechtzeitige Zahlung der die Grundstücke betreffenden Kapital- und Bewirtschaftungskosten
sowie aller sonstigen Abgaben und Lasten
- Regelmäßige Objektbegehung
- fristgemäße Entrichtung der Versicherungsprämien und Abschluss der Gebäudeversicherung
sowie Grundstückshaftpflichtversicherung
- Ausschreibung ,Vergabe und Kontrolle notwendiger Instandhaltungs- und
Instandsetzungsarbeiten
- Monatliche Abrechnung- Einnahme/Überschussrechnung für den Eigentümer
- Jahresabrechnung- Einnahme/Überschussrechnung für den Eigentümer
- Beauftragung der Heizkostenabrechnung
- Betriebskostenabrechnung für die Mieter
- Schriftverkehr mit Mietern und Behörden
- Aufstellen eines Wirtschafts- und Finanzplanes in Abstimmung mit dem Eigentümer
- Erstellen betriebswirtschaftlicher Auswertungen
- Erstellen der Abrechnung für den Eigentümer |
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