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Ihre Hausverwaltung


Die Betreuung von Immobilien ist ein Dienstleistungsbereich mit sehr vielen unterschiedlichen Anforderungen und Aufgaben, die wir entweder mit eigenem Personal oder durch die Beauftragung ent-sprechender Spezialisten erfüllen. Es kann sich um die Gartenpflege handeln, um die Durchführung von Modernisierung und Instandhaltungsmaßnahmen, um die Übergabe von Schlüsseln an Mieter der Immobilie, die Beauftragung von Handwerkern usw. Weitere Dienstleistungen, welche wir noch nicht im Programm haben, nehmen wir auf Kundenwunsch gerne mit auf.


Verwaltung von Eigentümergemeinschaften (WEG-Verwaltungen)


Auch unsere WEG-Verwaltung ist von dem Grundsatz geprägt, dass eine Immobilie nicht zu verwah-ren ist, sondern ständig auf die Bedürfnisse der Investoren und Nutzer angepasst werden sollte. Die-sem Grundsatz folgend versuchen wir alle Entscheidungswege kurz zu halten und prompt zu reagie-ren. Wir verwalten Eigentümergemeinschaften nach dem deutschen Wohnungseigentumsgesetz. Wichtigstes Kriterium ist die Kosteneinsparung durch effiziente Verwaltung und die solide Erhaltung der zu verwaltenden Immobilie. Für die buchhalterische Bearbeitung sämtlicher Zahlungsströme bedienen wir uns der qualifizierten Hausverwaltungs-Software „WinCasa“, welche außerdem alle notwendigen treuhänderischen Sicher-heiten für die ordnungsgemäße Trennung der Finanzströme und Abrechnung der für unseren Auf-traggeber vereinnahmten und abzurechnenden Geldmittel erfüllt, sowie für eine entsprechende Transparenz der Zahlungsvorgänge sorgt.

Immowelt Partner – immowelt.de
Leistungsumfang der WEG-Verwaltung

Die Verwaltertätigkeit richtet sich im Allgemeinen nach den §§ 20 ff des Wohnungseigentumsgesetz. Besonderen nach den zusätzlich vereinbarten Leistungen (gem. Angebot), der Teilungserklärung, der Gemeinschaftsordnung und ferner den gefassten Beschlüssen sowie dem Verwaltervertrag.


Grundleistungen

Zu den Grundleistungen der Verwaltung gehören insbesondere die unabdingbaren, in § 27 Absatz 1 und 2 WEG aufgeführten gesetzlichen Aufgaben. Die Grundleistungen sichern der Eigentümerge-meinschaft eine sach- und fachgerechte Verwaltung über das Gemeinschaftseigentum.


Wirtschaftplan

Erstellung eines Wirtschaftsplanes je Wirtschaftsjahr einschließlich ausgewiesener Verteilungs-schlüssel je Kosten- und Einnahmeart, in Form eines Gesamt- /Einzelwirtschaftsplanes gem. § 28 WEG je Einheit.


Jahresabrechnung

Erstellen einer jährlichen Abrechnung über die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben im Vertragszeitraum als Gesamt- und Einzelabrechnung je Sonder-/ Teileigentum.

Status: Der Status enthält die Angaben über Einnahmen, Ausgaben, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Eigentümern und Dritten sowie die Kontostände.

Einsichtnahme in Abrechnungsunterlagen: Sämtliche Unterlagen und Belege stehen allen Wohnungseigentümern zur Einsichtnahme während der Bürozeiten – nach vorheriger Terminvereinbarung – zur Verfügung.


Eigentümerversammlungen

Durchführung von Wohnungseigentümerversammlungen mit dazu notwendigen Vorbereitungsarbeiten zu einem abgestimmten Zeitpunkt, auch an Wochenenden. Sofern die Versammlung nichts anderes beschließt, führt der Verwalter den Vorsitz der Versammlung und sorgt für eine ordnungsgemäße Niederschrift der Beschlüsse.


Hausordnung

Die Verwaltung sorgt für die Durchführung der beschlossenen Haus-/ Nutzungsordnungen. Schriftlich gemeldete Verstöße gegen die Haus-/ Nutzungsordnungen mahnt die Verwaltung bei dem für die Störung verantwortlichen Eigentümer mündlich oder schriftlich unter Angabe des Namens des Be-schwerdeführers ab. Die nächste Eigentümerversammlung wird unterrichtet, wenn die Abmahnung ohne Erfolg blieb.


Controlling

Betreuung, Überwachung und Pflege aller Vertragsverhältnisse zwischen der Eigentümergemeinschaft und Dritten (u.a. Behörden, Lieferanten, Handwerker, Banken, Versicherungen).


Geldverwaltung

Errichtung, Unterhaltung und Führung von auf den Namen der Gemeinschaft lautenden Bank-/ Girokonten nebst Instandhaltungskonto sowie Kautions- und/oder sonstiger Rücklagenkonten.


Verwaltung von Forderungen und Verbindlichkeiten

Rechnerische und sachliche Prüfung aller fakturierten Geschäftsvorgänge nebst Anweisung/ Bezah-lung. Einrichten einer übersichtlichen, kaufmännisch ordnungsgemäß zu führenden Buchführung im Vertragszeitraum, getrennt für jede Eigentümergemeinschaft, insbesondere:

Hausgeldkonten je Sonder-/ Teileigentum;

Einnahmekonten für Erträge;

Ausgabekonten je Kostenart (ohne Ausweis der Mehrwertsteuer);

Rücklagekonten einschließlich Anlage der Mittel;

Konten für Mitarbeiter der Gemeinschaft (ohne Steuerberatungsleistung);

Verrechnungskonten für Versicherungsschäden am gemeinschaftlichen Eigentum bis zur Erstattung der verauslagten Beträge;

Buchen der Bankbewegungen für die Hausgeldzahlungen und Abrechnungsergebnisse;

Überwachen der pünktlichen Hausgeldzahlung;

Veranlassung der jährlichen Ablesung der Verbrauchswerte;

Melden der Gesamtheizkosten an das von der Gemeinschaft beauftragte Service-Unternehmen, Ein-buchen der von diesem Unternehmen errechneten Einzelkosten je Sonder-/Teileigentum in die Ein-zelJahresabrechnung.


Technische Kontrollen am Gemeinschaftseigentum

Anwesenheit vor Ort

Zur Werterhaltung und um entstehende Schäden frühzeitig zu erkennen, erfolgt eine technische Überprüfung des Gemeinschaftseigentums durch jährliche Begehung der Wohnanlage nebst mo-natlichen Zwischenprüfungen und vierteljährlichen Ortsterminen mit dem Beirat (auf Wunsch).

Fachleute

Bestellung von Fachleuten auf Wunsch und Kosten der Gemeinschaft, sofern beschlossen.


Bauwesen und Auftragsvergabe

Empfehlung :
Erarbeitung von Empfehlungen bei der Auswahl der technischen Lösungen, Durchführung von Preisverhandlungen, Vergabe von Aufträgen für das Gemeinschaftseigentum.

Klärung :
Klärung der Zuständigkeiten bei Schäden am Sonder-/Gemeinschaftseigentum.

Schadensminderung :
Empfehlungen an die Wohnungseigentümer zur Schadensprävention, -minderung sowie –beseitigung.

Disposition :
Erstellen der schriftlichen Aufträge im Namen und für Rechnung der Eigentümergemeinschaft bis zu einer Höhe von 5.000,00 € als Geschäft der laufenden Verwaltung zu Lasten der Instandhaltungsrück-stellung, sofern nichts anderes beschlossen ist.

Vertragswesen / Auftragsverwaltung :
- Auslösen von Reparaturen
- Erstellung von Bauverträgen
- Qualitative und quantitative Bauüberwachung
- Aufmass und Rechnungskontrolle
- Prüfung der vertraglich geschuldeten Leistungen gem. VOB / DIN / VOL / Herstellerbedingungen
- Verwaltung der Bauabzugssteuer / Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamt. Überwachung Terminüberwachung bei Angeboten, Aufträgen, Ausführungen, Zwischen-/Schlussrechnungen sowie Teil-/Gesamtabnahmen.


Instandhaltung – Sofortmaßnahmen

Veranlassen von Sofortmaßnahmen in dringenden Fällen wie Rohrbruch-, Brand-, Sturm oder Elementarschäden, gem. § 27 Abs. 1 Ziffer 3 WEG. Bei Versicherungsschäden: Schadensmeldung an die Versicherung bei versicherten Schäden am Gemeinschaftseigentum.


Schlüsselbestellungen

Veranlassen der Ausgabe von Schlüsseln und Schließzylindern aus der Sicherheits-Schließanlage für das Sonder-/Teil-/Gemeinschaftseigentum.


Technische Überwachung – Sicherheitseinrichtungen

Veranlassung der Prüfung und Wartung von Sicherheitseinrichtungen durch Handwerker, Sachver-ständige und Wahrnehmung der Prüfungstermine u.a. mit den Technischen Überwachungsvereinen (TÜV/DEKRA etc.), hier u.a.

Heizungsanlagen sowie der Klimatechnik
Aufzugsanlagen
Blitzschutzanlagen
Lüftungsanlagen sowie CO²-Anlagen (z. B. in Tiefgaragen),
Notbeleuchtungen,
Toren und sonstigen elektrischen Schließanlagen,
Brandschutzeinrichtungen, Feuerwehrzufahrten, Rettungswegen, Funktions-/Druckprüfungen von Löschanlagen und -behältern, Brandschutztüren, Rauchabzugsanlagen

Terminvereinbarung und Abrechnung mit den Beteiligten.


Selbstverständliches - Administrative Leistungen

Telefon- und Schriftverkehr mit den Wohnungseigentümern, Behörden, Handwerkern und Dritten für gemeinschaftliche Belange, soweit sie von der Verwaltung im Rahmen der aufgeführten Leistungen veranlasst wurden.


Eigentümerwechsel - Änderung von Eigentumsverhältnissen

Durchführung aller erforderlichen Arbeiten im Rahmen des Eigentümerwechselvorganges (u.a. Information des Erwerbers, Ändern der Stammdaten, Auskünfte/Einsicht in die Unterlagen, Versicherungsmitteilung, Grundbuchanfragen etc.).


Sonstiges – Gerichtsverfahren

Bearbeitung und Durchführung von Rechtsstreitigkeiten / Gerichtsverfahren wie z. B. Hausgeldklagen, Beschlussanfechtungen. Über Vorgang und Status werden (außer bei Hausgeldklagen) die Eigentümer durch Rundschreiben informiert.


Sonstiges - Zwangsverwaltung & Zwangsversteigerung

Bearbeitung und Information der Eigentümer, Überwachung, ggf. Teilnahme an den Versteigerungs-/Verteilungsterminen zur Interessenwahrung der Eigentümergemeinschaft.



Mietenverwaltung

Die Vermietung von Häusern oder Wohnungen ist ein wesentlicher Bestandteil unserer Dienstleistungen, die wir Immobilieneigentümern anbieten. In diesem Zusammenhang übernehmen wir die Auswahl der Mieter, die Übergabe des jeweiligen Mietobjektes an den Mieter, die Erstellung des Mietvertrages, die Überwachung der Durchführung des Mietvertrages, die Erstellung von Heiz- und Nebenkostenabrechnungen, die Übernahme von Mietenverwaltungen für einzelne Immobilien oder ganze Mehrfamilienhäuser in Berlin.

Zusätzliche Beratungsleistungen, wie zum Beispiel steuerliche Optimierung von Bestands- oder Kaufimmobilien, Ersteigerungen, Bauschäden, Modernisierungs-management, Wertermittlungen, Kauf oder Verkauf von Immobilien in oder aus dem Immobilien-portfolio, Finanzierungen, Liquiditäts- und Rentabilitätsanalysen.


Aufgabenstellung in der Mietenverwaltung

- Auswahl der Mieter oder Nutzer in Absprache mit dem Eigentümer
- Mietpreisberechnung und Festsetzung der Miethöhe entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen
- Durchführung des Mietinkassos einschließlich Nebenkosten, des Mahnwesens sowie evtl. notwendig werdender Mietstreitigkeiten
- Abschluss der Mietverträge
- Abnahme und Übergabe der Mietsache mit Protokollen
- Führung, Abrechnung und Abwicklung der Kautionskonten
- Führung von Mieterakten
- Mitteilung von Mietvertragskündigungen und Räumungsterminen an den Eigentümer
- Ausübung des Kündigungsrechtes in Abstimmung mit dem Eigentümer
- Überwachung der Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen im Mietverhältnis
- Rechtzeitige Zahlung der die Grundstücke betreffenden Kapital- und Bewirtschaftungskosten sowie aller sonstigen Abgaben und Lasten
- Regelmäßige Objektbegehung
- fristgemäße Entrichtung der Versicherungsprämien und Abschluss der Gebäudeversicherung sowie Grundstückshaftpflichtversicherung
- Ausschreibung ,Vergabe und Kontrolle notwendiger Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten
- Monatliche Abrechnung- Einnahme/Überschussrechnung für den Eigentümer
- Jahresabrechnung- Einnahme/Überschussrechnung für den Eigentümer
- Beauftragung der Heizkostenabrechnung
- Betriebskostenabrechnung für die Mieter
- Schriftverkehr mit Mietern und Behörden
- Aufstellen eines Wirtschafts- und Finanzplanes in Abstimmung mit dem Eigentümer
- Erstellen betriebswirtschaftlicher Auswertungen
- Erstellen der Abrechnung für den Eigentümer
 
 
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